Anerkannt und rechtssicher: Dein Nutzen, Deine Sicherheit

Bewährte Qualifikation gemäß Bundesrahmenempfehlung

Die BaWiG bietet Dir gemäß den fachlichen Vorgaben und den Bundesrahmenempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA spezialisierte Weiterbildungen in der Außerklinischen Intensivpflege zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Basiskurs) und für die Verantwortliche Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Expertenkurs). Für die pädiatrische außerklinische Intensivpflege bietet Dir BaWiG Kids zusätzlich spezialisierte Weiterbildungen.

Die Lehrinhalte unserer exklusiv ausgearbeiteten Weiterbildungen sind der S2k-Leitlinie "Invasive und nichtinvasive Beatmung als Therapie der chronisch respiratorischen Insuffizienz" verpflichtet und berücksichtigen Empfehlungen verschiedener Fachgesellschaften. Die akademisch und didaktisch abgesicherten Lehrpläne entwickeln Deine Kompetenzen systematisch und verlässlich für Dein Qualifizierungsziel als Pflegefachkraft in der außerklinischen Intensivpflege. 

Besonders wichtig: Die BaWiG-Curricula (Basiskurs und Expertenkurs) sind qualitätsgesichert und von Krankenkassen anerkannt (AOK Landesverbände und VDEK mit TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK).

Ein BaWiG-Zertifikat entspricht der bis 30.06.2024 gültigen Bundesrahmenempfehlung häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V und ist für Dich eine rechtssichere Weiterbildung für Deine Aufgaben in der Außerklinischen intensivpflege.

Aktualisierung des Akademieprogramms ab 01.07.2023

Unsere Lehrpläne werden kontinuierlich auf aktuelle Entwicklungen und Vorgaben hin angepasst. Auch den Übergang zur künftigen Bundesrahmenempfehlung für die außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V gestalten wir mit neuen Lehrplänen zuverlässig für Deinen Lernerfolg in der Beatmungspflege.

Besonders wichtig: für Pflegedienste ist die Anerkennung der Krankenkassen entscheidend, dass sie jederzeit rechtssicher auf eine akademisch seriöse Qualifikation der Mitarbeiter zählen können. Bisherige Beatmungs-Weiterbildungen an der BaWiG Pflegeakademie bleiben für den Basiskurs und den Expertenkurs von Krankenkassen anerkannt.

Die neue Bundesrahmenempfehlung zu § 132l SGB V sieht eine Übergangsfrist bis 30.06.2024 zur Umstellung der Versorgungsverträge vor. In dieser Übergangszeit bietet die BaWiG denjenigen Pflegediensten, die mit ihren Kostenträgern vertraglich die Umstellung von § 132a (HKP) auf§ 132l (AIP) schon früher vereinbaren können, bereits neu konzipierte Aufbaumodule für den erweiterten Theorieteil anstelle des klinischen Praktikums.

Die neuen wegweisenden Kurse gemäß der neuen Bundesrahmenempfehlung § 132l AIP sind bereits buchbar. Reserviere Deine Plätze.

Qualifizierung nach BRE zu §132l SGB V (2023):

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Qualifizierung nach BRE zu §132a SGB V (2021):

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Zertifizierte Beatmungs-Kurse im Überblick 

Basiskurs 
gemäß BRE zu § 132a SGB V (HKP)
6 Tage Theorieschulung (60 UE) plus

  • 40 Stunden klinisches Praktikum

  • 40 Stunden außerklinisches Praktikum

 

Pädiatrie-Basiskurs
gemäß BRE zu § 132a SGB V (HKP)
6 Tage Theorieschulung (60 UE) plus

  • 40 Stunden klinisches Praktikum

  • 40 Stunden außerklinisches Praktikum

NEU ab 2024: Basiskurs gemäß BRE zu § 132l SGB V (AIP)
für alle Altersgruppen (Pädiatrie, Erwachsene, Geriatrie).
9 Tage Theorieschulung (106 UE) plus

  • 12 Stunden E-Learning-Einheiten zwischen den Unterrichtsblöcken

  • 40 Stunden außerklinisches oder klinisches Praktikum

NEU ab 2024: Expertenkurs gemäß BRE zu § 132l SGB V
für alle Altersgruppen (Pädiatrie, Erwachsene, Geriatrie).
19 Tage Tage Theorieschulung (190 UE) plus

  • 60 Stunden klinisches Praktikum oder
  • 40 Stunden klinisches Praktikum und 20 Stunden außerklinisches Praktikum